Jahreswechsel in der Sozialversicherung
Neben zahlreichen fachlichen Neuerungen bringt das neue Jahr auch Änderungen bei den relevanten Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung sowie Besonderheiten bei den Fälligkeitsterminen.
Neben zahlreichen fachlichen Neuerungen bringt das neue Jahr auch Änderungen bei den relevanten Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung sowie Besonderheiten bei den Fälligkeitsterminen.


Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ist im Jahr 2024 auf 1,14 Millionen angestiegen. Jedoch liegt die Arbeitslosenquote von Personen mit einer Schwerbehinderung weiterhin deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen.
Die Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit zeigen zudem, dass mehr Unternehmen als früher die gesetzliche Pflichtquote zur Einstellung von Schwerbehinderten erfüllen. 39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen Arbeitgeber erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig – mehr als die Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel keine Pflichtarbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzte. Die Zahl der Betriebe, die gar keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken. Die Öffentliche Verwaltung weist die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach – rund 82 Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise, und auch im Gesundheits- und Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.
Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent deutlich unter der Quote der Gesamtbevölkerung (77,2 Prozent). Dabei liegt es offenbar nicht an der Qualifikation: 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss – im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt. Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt“, konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. „Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt schwerbehinderte Menschen und Unternehmen mit konkreten Angeboten, um die Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu verbessern und Beschäftigungschancen nachhaltig zu stärken.“
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des sogenannten Aufstiegs-BAföG geeinigt. Wer sich im Beruf weiterqualifizieren möchte, soll künftig noch stärker gefördert werden.
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind zum Beispiel Meisterkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Die geplante Gesetzesänderung muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Sie soll zum 1. August 2027 in Kraft treten.
Zum 1. August bzw. 1. September 2026 beginnt das neue Ausbildungsjahr 2026. Die Regelungen zum Kindergeldanspruch für Auszubildende sind auch für Arbeitgeber interessant.
Das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht in regelmäßigen Abständen auf seiner Homepage die sog. Dienstanweisung zum Kindergeldrecht (DA-KG). Arbeitgeber sollten einen Blick hineinwerfen, auch wenn sie nicht selbst als Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Der Anspruch auf Kindergeld beträgt für 2026 aktuell 259 Euro pro Kind und Monat. Ab Januar 2027 soll sich nach Verlautbarungen des Koalitionsausschusses der Betrag monatlich um 8 Euro und ab 2028 um weitere 5 Euro erhöhen.
Arbeitgeber sollten ihre Auszubildenden darauf hinweisen, dass für Jugendliche in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei einer Zweitausbildung wird ein Kind zwar nur berücksichtigt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist jedoch für Auszubildende unproblematisch, da immer Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt für den Kindergeldbezug im Übrigen keine Rolle. Der Anspruch auf Kindergeld ist also auch bei einer hohen Ausbildungsvergütung nicht gefährdet.
Beispiel: Der Arbeitgeber stellt den 22jährigen Auszubildenden zum 1. September 2026 ein (Ausbildung zum Industriekaufmann). A hat bereits zuvor eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation abgeschlossen. Für A besteht bis zum Abschluss der Zweitausbildung, spätestens bis zum Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres, Anspruch auf Kindergeld.
Übrigens besteht für einen Auszubildenden schon vor Beginn der Ausbildung in einer bis zu viermonatigen Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss, zum Beispiel im Mai 2026, und dem Beginn der Ausbildung, zum Beispiel am 1. September 2026, Anspruch auf Kindergeld.
Der/die Auszubildende sollte im Einstellungsgespräch auf diesen auch in der Übergangszeit bestehenden Anspruch hingewiesen werden, damit die Eltern zeitnah einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen können. Denn die Familienkasse zahlt Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung.
Der Anteil der Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres ihren Beruf wechselten, ist zwischen 2013 und 2024 um 13 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Studie hervor.
Immer mehr Beschäftigte wechseln den Job. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über einen Zeitraum von 11 Jahren. 2013 übten lediglich 12 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer einen anderen Beruf aus als im Vorjahr. 2024 dagegen lag die berufliche Mobilität bei Männern 16 Prozent über dem Niveau von 2013, bei Frauen 10 Prozent höher. „Eine hohe berufliche Mobilität kann die Transformation der deutschen Wirtschaft vorantreiben“, betont IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Gerade wenn Jobs verloren gehen, bietet berufliche Mobilität die Chance von Produktivitätsgewinnen durch eine Reallokation von Arbeitskräften.“
Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich in Hinblick auf das Lohnniveau: Für Männer lag die Mobilität in Berufen mit niedrigen Medianlöhnen am höchsten, sank jedoch mit steigendem Lohnniveau. Frauen wechselten vor allem im mittleren Lohnsegment häufiger den Beruf als Männer. Ein möglicher Grund dafür ist, dass Frauen in diesem Lohnniveau aufgrund von Mutterschaft häufiger in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln.
Eine Zunahme der beruflichen Mobilität zeigte sich in den Jahren, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften konjunkturbedingt besonders stark anstieg. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten hingegen ging die berufliche Mobilität zurück. Dies legt die Schlussfolgerung nahe, dass die Beschäftigten Chancen in neuen Berufen vor allem dann nutzen, wenn viele neue Jobs geschaffen werden, weil die Beschäftigung steigt. Die Aussicht auf bessere Beschäftigungs- und Verdienstchancen in einem anderen Beruf spielen für einen Berufswechsel demnach eine größere Rolle als schwindende Beschäftigungschancen im alten Job. „Durch den Strukturwandel verändert sich die Nachfrage nach Arbeitskräften. Wer in einen Beruf wechselt, der gerade stark nachgefragt ist, kann damit häufig auch seine Verdienstchancen verbessern“, so IAB-Forscherin Mara Buhmann. „Berufliche Mobilität ist damit ein wichtiger Ausgleichsmechanismus.“
Unternehmen in Deutschland rekrutieren immer vorsichtiger - trotz des Fachkräftemangels. Dagegen gewinnt die Mitarbeiterbindung an Bedeutung. Das zeigt eine Langzeitstudie.
Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Immer weniger Betriebe beabsichtigen, neue Mitarbeiter einzustellen. Das zeigt eine Langzeitauswertung des HR-Reports des Personaldienstleisters Hays im Rückblick auf die vergangenen 15 Jahre.
Die Studie offenbart eine deutliche Verschiebung in der Einstellungsdynamik: Während 2012/2013 noch 66 Prozent der Unternehmen aktiv neue Mitarbeiter rekrutierten, ist dieser Anteil bis 2026 auf 41 Prozent zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Unternehmen, die niemanden neu einstellen und dies auch nicht planen, von 15 Prozent (2012) auf 31 Prozent (2026) etwa verdoppelt.
Der komplette Verzicht auf Neueinstellungen scheint eine Reaktion auf wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Kosten und den Fachkräftemangel zu sein. Gleichzeitig gibt es Unternehmen, die auf diese Herausforderungen mit der gegenteiligen Strategie antworten und bewusst in neue Mitarbeiter investieren.
„Die Zurückhaltung bei Neueinstellungen spiegelt die wirtschaftliche Unsicherheit ebenso wider wie die erwartete Automatisierung vieler Tätigkeiten durch KI. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen entscheiden zunehmend situativ und warten erstmal ab. Das allzu vorsichtige Zögern birgt große Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts Deutschland“, so Imke Mahner, Hays Chief People & Culture Officer Germany and CEMEA.
Generell hat sich die Bedeutung der HR-Themen in den vergangenen 15 Jahren verschoben: Mitarbeiterbindung, Rekrutierung und flexible Arbeitsstrukturen prägen heute die Agenda. Themen wie Führung oder Unternehmenskultur, die früher wichtiger waren, verlieren dagegen an Bedeutung. Besonders stark ist der Trend zur Mitarbeiterbindung. Schon 2011 zählte sie für 43 Prozent der Befragten zu den wichtigsten HR-Themen, 2026 erreicht sie mit 55 Prozent einen Höchststand.
„Mitarbeiterbindung wird zunehmend zu einem strategischen Erfolgsfaktor. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden entwickeln und halten, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig intensiviert sich der Kampf um Talente. Unternehmen müssen heute strategischer rekrutieren als je zuvor“, so Imke Mahner.