Effektiver Hitzeschutz am Arbeitsplatz
Die vergangenen zehn Jahre zählen zu den wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Auch 2025 bricht wieder Hitzerekorde. Der sich beschleunigende Klimawandel hat Auswirkungen auf die Betriebe.
Die vergangenen zehn Jahre zählen zu den wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Auch 2025 bricht wieder Hitzerekorde. Der sich beschleunigende Klimawandel hat Auswirkungen auf die Betriebe.


©Dragana Gordic - stock.adobe.com
Bewusst falsche Kilometerangaben des Arbeitnehmers beim Dienstwagen gegenüber dem Arbeitgeber können als Steuerhinterziehung gewertet werden und zu Nachforderungen beim Arbeitnehmer führen.
Die Firmenwagennutzung für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dabei erfolgt die Berechnung des Vorteils in der Regel pauschal auf Basis der Entfernungskilometer. Faustregel: Je größer die Entfernung ist, desto höher ist auch der zu versteuernde geldwerte Vorteil.
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Pendelstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte meldet als dem Finanzamt in der Steuererklärung, muss mit mehr als einer Steuernachzahlung rechnen. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen sah in seinem rechtskräftigen Urteil vom 21. Januar 2026 (3 K 78/24) in den widersprüchlichen Angaben eines Firmenwagennutzers eine Steuerhinterziehung.
Laut FG Niedersachsen hatte der Arbeitnehmer durch unzutreffende Angaben zur Entfernung zur Arbeitsstätte bewirkt, dass der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagennutzung zu niedrig angesetzt wurde, und zugleich zu hohe Werbungskosten geltend gemacht. Die Voraussetzungen für eine Änderung der Steuerbescheide hätten daher vorgelegen.
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils teilte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lägen 22 Kilometer. Tatsächlich betrug die einfache Strecke von seinem Familienwohnsitz aus 99 Kilometer.
Während der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil auf Grundlage einer Entfernung von 22 Kilometern berechnete, machte der Arbeitnehmer in seinen Einkommensteuererklärungen die tatsächliche Strecke von 99 Kilometern als Werbungskosten geltend.
Eine Steuerfahndungsprüfung deckte die Unstimmigkeiten auf. Daraufhin änderte das Finanzamt die Einkommensteuerfestsetzungen des Arbeitnehmers und erhöhte sowohl den Ansatz für die Firmenwagennutzung als auch die steuerpflichtigen Einkünfte.
Dem Arbeitgeber war nichts vorzuwerfen, da er bei der Lohnabrechnung alles richtig gemacht hatte und auf die Angaben des Arbeitnehmers vertrauen konnte.
Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten rund 88 Prozent der Unternehmen in Deutschland familienfreundliche Maßnahmen für wichtig. Das zeigt die Studie „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Laut IW wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie künftig für die Fachkräftesicherung noch wichtiger.
Besonders herausfordernd ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Beschäftigte und Unternehmen im Schichtbetrieb. Für die Beschäftigten ist es dabei besonders wichtig, Einfluss auf die Einsatzzeiten zu haben. Um flexibel auf unvorhergesehene familiäre Verpflichtungen reagieren zu können, setzen daher viele Unternehmen auf Selbstorganisation: 77 Prozent der Betriebe mit Schichtbetrieb erlauben ihren Beschäftigten, Schichten untereinander zu tauschen. Das kommt bei den Arbeitnehmern offenbar gut an: Etwa drei Viertel der Beschäftigten im Schichtdienst empfinden die Vereinbarkeit ihrer Arbeitszeiten mit familiären Verpflichtungen trotz betrieblicher Herausforderungen als gut.
Die Studie zeigt außerdem: Wenn sich Arbeitszeiten aus betrieblichen Gründen häufig ändern, sinkt die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich. Beschäftigte, die selten von kurzfristigen Umplanungen betroffen sind, sind dagegen zufriedener.
Der Studie zufolge wird die gelebte Unternehmenskultur familienfreundlicher: Fast 57 Prozent der Unternehmen verstehen sich als besonders familienfreundlich, 2015 waren es noch gut 41 Prozent. „Familienfreundlichkeit gehört mittlerweile zur personalpolitischen DNA der Mehrheit der Unternehmen“, sagt IW-Ökonomin Andrea Hammermann. Für die Zukunft sei die Vereinbarkeit noch wichtiger als heute. „Wer im Fachkräftemangel Beschäftigte gewinnen und halten will, muss ihnen ermöglichen, Beruf und Familie zu vereinbaren“, so die Personalexpertin.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 vorgelegt. Danach steigen die Sozialversicherungs-Rechengrößen gegenüber 2026 durchgehend. Besonders deutlich fällt die Anhebung in der Krankenversicherung aus.
Die Bezugsgröße steigt von 3.955 auf 4.130 Euro monatlich bzw. von 47.460 auf 49.560 Euro jährlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erhöht sich von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich. Jahresbezogen steigt sie damit von 69.750 auf 76.500 Euro. Diese starke Erhöhung hängt mit der zum 1. Januar 2027 erfolgenden außerordentlichen Erhöhung um 300,00 Euro monatlich bzw. 3.600 Euro jährlich zusammen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen wurde. In der Pflegeversicherung ist derzeit noch offen, ob die Beitragsbemessungsgrenze 2027 der KV-BBG folgt. Hier sind die geplanten Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung der Pflegeversicherung abzuwarten.
In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 auf 8.850 Euro monatlich bzw. von 101.400 auf 106.200 Euro jährlich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sie sich von 10.400 auf 10.900 Euro monatlich bzw. von 124.800 auf 130.800 Euro jährlich.
Auch die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der Krankenversicherung steigt aufgrund der außerordentlichen Erhöhung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlich: von 6.450 auf 7.012,50 Euro monatlich bzw. von 77.400 auf 84.150 Euro jährlich.
Für die besondere JAEG nach § 6 Abs. 7 SGB V steigen die Werte von 5.812,50 auf 6.075 Euro monatlich bzw. von 69.750 auf 72.900 Euro jährlich. Zusätzlich kommt 2027 eine neue JAEG nach § 6 Abs. 8 SGB V von 6.712,50 Euro monatlich bzw. 80.550 Euro jährlich hinzu. Sie betrifft bestimmte Beschäftigte, die bereits zum 31. Dezember 2026 privat krankenversichert sind.
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist 2025 erneut zurückgegangen. Nach den aktuellen Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kamen auf 1.000 Vollzeitäquivalente 19,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das entspricht einem Rückgang von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt wurden 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert – 3,1 Prozent weniger als 2024. Anders entwickelte sich die Zahl der Wegeunfälle: Sie stieg um 1,0 Prozent auf 170.306 Fälle. Bei Arbeitsunfällen kamen 299 Versicherte ums Leben, bei Wegeunfällen 231. Am häufigsten wurden Arbeitsunfälle durch den Kontrollverlust über Werkzeuge oder Gegenstände verursacht (171.638 Fälle). Auf Platz zwei folgten Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (163.430). Bei den tödlichen Arbeitsunfällen standen Unfälle durch den Kontrollverlust über Transportmittel mit 101 Fällen an erster Stelle, gefolgt von Absturzunfällen mit 53 Fällen.
Für Arbeitgeber bleibt die durchschnittliche Beitragsbelastung zur Berufsgenossenschaft trotz gestiegener Kosten stabil. Der durchschnittliche Beitragssatz sank von 1,09 auf 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme. Das Umlagesoll der gewerblichen Berufsgenossenschaften lag mit 14,7 Milliarden Euro allerdings 2,7 Prozent über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig stieg das beitragspflichtige Entgelt in der gewerblichen Wirtschaft auf 1,4 Billionen Euro. Die DGUV sieht in den sinkenden Unfallzahlen einen Hinweis darauf, dass sich Investitionen in die betriebliche Prävention auszahlen.
Bei den Berufskrankheiten zeichnet sich nach den pandemiebedingten Veränderungen eine Stabilisierung ab. 2025 gingen 91.250 Verdachtsanzeigen ein, 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Anerkannt wurden 24.340 Berufskrankheiten, ein Rückgang von 9,3 Prozent. Am häufigsten wurde eine lärmbedingte Schwerhörigkeit anerkannt (9.819 Fälle). Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung oder dessen Vorstufen wurde bei 3.899 Versicherten als Berufskrankheit anerkannt. Infektionskrankheiten folgten mit 2.656 Fällen, wobei COVID-19 den größten Anteil ausmachte. 5.413 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit. 1.772 Menschen starben infolge einer Berufskrankheit.
Eine bessere Kinderbetreuung für unter Dreijährige verringert die Erwerbs- und Einkommenseinbußen nach der Geburt. Eine höhere Zahl an Betreuungsplätzen in Kitas führt dazu, dass Frauen häufiger berufstätig sind und höhere Löhne erzielen. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige seit Mitte der 2000er Jahre führt bei Müttern zu höherem Arbeitseinkommen, mehr Vollzeitarbeit und einer stärkeren Integration in besser bezahlte Beschäftigung. Insgesamt lassen sich für den Zeitraum seit 2007 etwa 56 Prozent des gesamten Rückgangs der Erwerbseinbußen von Müttern auf den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten zurückführen. Dies zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Untersucht wurden die Erwerbsverläufe von Frauen, die zwischen 2001 und 2014 ihr erstes Kind bekamen und vor der Geburt erwerbstätig waren.
Im Durchschnitt fallen die Einkommenseinbußen von Müttern über die ersten drei Jahre nach der Geburt in Regionen mit starkem Kita-Ausbau um rund einen Prozentpunkt geringer aus. Die Zuwächse beim Arbeitseinkommen von Müttern bestehen über die Phase der Kita-Nutzung hinaus. „Die frühkindliche Betreuung beeinflusst auch die weitere Karriereentwicklung von Müttern dauerhaft“, erläutert IAB-Forscherin Lisa-Marie Duletzki. „So arbeiten Frauen langfristig häufiger in Vollzeit und weniger in geringfügiger Beschäftigung wie Minijobs.“
Der IAB-Studie zufolge fallen die Effekte des Betreuungsausbaus besonders stark in Regionen aus, in denen Mütter nach der Geburt häufig ihre Erwerbstätigkeit reduzierten oder langfristig deutlich höhere Einbußen beim Arbeitseinkommen verzeichneten. Solche Regionen wiesen vor dem Ausbau zugleich häufig niedrigere Betreuungsquoten auf. Dies deutet darauf hin, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern dort besonders stark durch die begrenzte Verfügbarkeit formeller Kinderbetreuung eingeschränkt war und der Ausbau entsprechend auf eine hohe Nachfrage traf.
Als Instrument der Familien- und Arbeitsmarktpolitik kann die frühkindliche Betreuung auch langfristig geschlechtsspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt reduzieren. „Aufgrund vieler fehlender Betreuungsplätze bietet der kontinuierliche Ausbau von Betreuungsangeboten nach wie vor erhebliches Potenzial, um Erwerbs- und Einkommenseinbußen nach einer Geburt zu verringern“, erklärt Duletzki.