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Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch verlängert

Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch verlängert

Arbeitnehmer sollen auch im Kalenderjahr 2026 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Dies ergibt sich aus dem „Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, den das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen hat. 

Schon für 2024 und 2025 wurde die Zahl der Anspruchstage auf Kinderkrankengeld gegenüber dem Regelanspruch erhöht. Noch bis zum 31. Dezember 2026 soll der erweiterte Anspruch pro Elternteil auf bis zu 15 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr, für Alleinerziehende auf maximal 30 Tage verlängert werden. Bei mehreren Kindern soll die Zahl der Anspruchstage insgesamt höchstens 35 bzw. für Alleinerziehende 70 Arbeitstage betragen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld sind, dass die Eltern gesetzlich versichert und berufstätig sind und selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Außerdem muss das Kind gesetzlich versichert und jünger als zwölf Jahre oder aufgrund einer Behinderung auf Betreuung angewiesen sein. Auch darf es im Haushalt niemanden geben, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.

Praxistipp:

Antworten zum Kinderkrankengeld bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

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