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Künstlersozialabgabe sinkt in 2026

Künstlersozialabgabe sinkt in 2026

Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung wird ab dem 1. Januar 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent abgesenkt. Das geht aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Die Künstlersozialabgabe muss für alle Leistungen gezahlt werden, die ein Unternehmen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten bezieht, wenn die Summe aller in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte (z. B. Gagen oder Honorare) die Bagatellgrenze überschreitet.

Diese Grenze wird zum 1. Januar 2026 von derzeit 700 auf 1.000 EUR angehoben. Typische Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen, wie z. B. Verlage, Theater oder Museen, sind von der Bagatellgrenze ausgenommen und für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig. 

Praxistipp:

Mehr Informationen zur Künstlersozialabgabe bietet die Künstlersozialkasse.

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