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Sachbezugswerte für 2026

Sachbezugswerte für 2026

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 stehen so gut wie fest. Grundlage hierfür ist die „Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, welcher nur noch der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmen muss. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen 2026 im Vergleich zum Vorjahr erneut an.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Sachbezugswert für freie Verpflegung 345,00 EUR im Monat, er setzt sich zusammen aus 71,00 EUR für Frühstück und jeweils 137,00 EUR für Mittag- und Abendessen. Für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit müssen dann also 2,37 EUR für ein Frühstück bzw. 4,57 EUR für ein Mittag- oder Abendessen angesetzt werden. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab dem 1. Januar 2026 285 EUR monatlich bzw. 9,50 EUR pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann aber auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. 

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