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Weniger Sicherheitsbeauftragte

Weniger Sicherheitsbeauftragte

Unternehmen sollen künftig stärker von bürokratischen Pflichten entlastet werden – insbesondere im Bereich Arbeitsschutz. Das sieht ein Konzept des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor.

Demnach soll für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten die Pflicht entfallen, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. In größeren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten soll künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Derzeit müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen, und Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Druckluftverordnung aufzuheben, wodurch auch die sog. Druckluftbeauftragten entfallen würden. Ebenso soll die arbeitsschutzrechtliche Doppelprüfung von Firmen- und Dienstfahrzeugen wegfallen, sofern diese bereits im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geprüft wurden. Künftig sollen zudem zahlreiche Nachweise und Dokumentationspflichten elektronisch erfüllt werden können. 

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